Abnehmprogramm auf Krankenkasse: Was zahlt die Kasse? (DiGA)

Abnehmprogramm auf Krankenkasse

Rund 67 Prozent der Männer und 53 Prozent der Frauen in Deutschland gelten laut Robert Koch-Institut als übergewichtig – und viele fragen sich, ob die Krankenkasse ein Abnehmprogramm bezahlt. Die Antwort ist: Ja, in bestimmten Fällen schon – aber nur unter klar definierten Voraussetzungen, die sich je nach Kassentyp und Programm deutlich unterscheiden.

Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Programme die Krankenkasse erstattet, was eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du den Antrag Schritt für Schritt stellst.

Das Wichtigste in Kürze
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für zugelassene Präventionskurse (§ 20 SGB V) in der Regel bis zu 80–100 % – maximal 2 Kurse pro Jahr.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zum Abnehmen wie zanadio werden per Rezept verordnet und vollständig von der GKV erstattet – ohne Zuzahlung.
  • Für DiGA ist ein ärztliches Rezept Pflicht; die Verordnung setzt in der Regel einen BMI ab 30 voraus (je nach DiGA unterschiedlich).
  • Weight Watchers, Noom und andere kommerzielle Programme werden von manchen Kassen bezuschusst – die Höhe variiert stark (oft 80–150 € pro Kurs).
  • Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten nur, was im individuellen Tarif vereinbart ist – kein gesetzlicher Anspruch.

Was zahlt die Krankenkasse beim Abnehmen?

Abnehmprogramm auf Krankenkasse – auf einen Blick
Gesetzliche Kasse (GKV)
Präventionskurse: bis 100 % Erstattung; DiGA: vollständig; Zuschussprogramme: ca. 80–150 € pro Kurs
Private Kasse (PKV)
Nur nach Tarif – kein gesetzlicher Anspruch, große Unterschiede je Versicherer
Voraussetzung DiGA
Ärztliches Rezept, i. d. R. BMI ≥ 30 (oder ≥ 27 mit Begleiterkrankung)
Voraussetzung Präventionskurs
Zertifizierter Anbieter (ZPP-Siegel), Kurs vollständig abschließen
Rechtliche Grundlage
§ 20 SGB V (Prävention), § 33a SGB V (DiGA)
Antrag nötig?
Ja – bei Präventionskursen nachträglich, bei DiGA mit Rezept direkt

Grundsätzlich unterscheidet die gesetzliche Krankenversicherung drei Wege, auf denen sie Abnehmprogramme fördert: Präventionskurse nach § 20 SGB V, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 33a SGB V und freiwillige Bonusprogramme einzelner Kassen. Welchen Weg du nutzen kannst, hängt von deinem BMI, deiner Diagnose und deiner Krankenkasse ab.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen pauschalen Anspruch auf die Kostenübernahme eines beliebigen Abnehmkurses. Die Kasse bezahlt nur Programme, die entweder offiziell zugelassen sind (DiGA) oder das Qualitätszertifikat der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP-Siegel) tragen. Wer einfach eine App kauft oder sich bei einem Programm anmeldet, bekommt die Kosten meist nicht erstattet – außer die Kasse hat das Programm explizit in ihrem Leistungskatalog.

FörderwegRechtsgrundlageErstattung (GKV)Voraussetzung
Präventionskurs (z. B. Weight Watchers, Noom)§ 20 SGB V80–100 %, max. 2 Kurse/JahrZPP-Siegel, Kurs abschließen
DiGA (z. B. zanadio)§ 33a SGB V100 % (keine Zuzahlung)Ärztliches Rezept, BMI-Kriterium
Kassenbonus / freiwillige LeistungSatzung der KasseVariiert stark (50–200 €)Nachweis Teilnahme, kassenabhängig
Adipositas-Therapie (multimodal)§ 27 SGB VVollständig bei IndikationArztdiagnose Adipositas, Überweisung
Quelle: GKV-Spitzenverband, BfArM DiGA-Verzeichnis, § 20 und § 33a SGB V; Stand Juli 2025

DiGA: Was ist das – und welche gibt es zum Abnehmen?

DiGA steht für „Digitale Gesundheitsanwendung” – das sind Apps oder Softwareprogramme, die das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) nach einem Prüfverfahren offiziell zugelassen hat. Sie gelten rechtlich als Medizinprodukte und können von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen auf einem Rezept (Muster 16) verordnet werden. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse vollständig – ohne Zuzahlung für dich.

Für das Thema Übergewicht und Adipositas ist derzeit zanadio die bekannteste DiGA im BfArM-Verzeichnis (Stand Juli 2025). Das Programm richtet sich an Menschen mit einem BMI ab 35 (bzw. ab 30 mit Begleiterkrankung wie Typ-2-Diabetes oder Bluthochdruck) und kombiniert eine App mit digitaler Ernährungs- und Verhaltenstherapie. Die Verordnungsvoraussetzungen legt das BfArM in der Zulassung fest – dein Arzt prüft das individuell.

Das DiGA-Verzeichnis des BfArM wird laufend aktualisiert. Frag deine Hausarztpraxis oder Internist:in, welche DiGA aktuell für deine Situation infrage kommt. Eine DiGA ersetzt keine medizinische Behandlung, sie begleitet und unterstützt sie.

Wichtig zu wissen
Ohne ärztliches Rezept wird keine DiGA von der Krankenkasse erstattet. Den aktuellen Stand aller zugelassenen DiGA findest du im offiziellen Verzeichnis auf bfarm.de – nicht jede Abnehm-App ist automatisch eine DiGA.

Präventionskurse: Was zahlt die Kasse konkret?

Nach § 20 SGB V sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Präventionskurse in bestimmten Handlungsfeldern zu fördern – darunter „gesunde Ernährung” und „Gewichtsmanagement”. Voraussetzung: Der Anbieter muss das ZPP-Siegel (Zentrale Prüfstelle Prävention) tragen. Das bedeutet, der Kurs wurde nach den Qualitätskriterien der GKV geprüft und zugelassen.

Die Erstattungshöhe variiert je nach Kasse. Die meisten GKV-Kassen erstatten 80 bis 100 Prozent der Kurskosten, maximal zweimal pro Jahr. Einige Kassen zahlen pauschal zwischen 75 und 150 Euro je Kurs. Du musst den Kurs in der Regel erst selbst bezahlen und dann den Nachweis bei deiner Kasse einreichen. Wichtig: Du musst den Kurs vollständig abschließen – wer abbricht, bekommt oft nichts erstattet.

Programme wie Weight Watchers oder Noom bieten zertifizierte Kursvarianten an, die das ZPP-Siegel tragen. Ob deine Kasse den jeweiligen Kurs erstattet, prüfst du am schnellsten direkt bei deiner Krankenkasse oder über die ZPP-Datenbank unter zentrale-pruefstelle-praevention.de.

Noom Logo
Unser Tipp: Noom
Noom bietet einen von vielen Krankenkassen anerkannten Kurs mit Verhaltenspsychologie-Ansatz an. Das Programm kann als ZPP-zertifizierter Kurs bei deiner GKV eingereicht werden – Kosten ab ca. 70 € pro Kurs.
Zu Noom

Voraussetzungen & Antrag: So bekommst du die Erstattung

Der Antragsprozess unterscheidet sich je nach Förderweg. Für eine DiGA ist das Rezept der Schlüssel – dein Arzt stellt es aus, du löst es bei deiner Kasse ein. Für einen Präventionskurs läuft es umgekehrt: Du buchst, bezahlst, schließt ab und reichst danach den Nachweis ein.

1Arzttermin: Sprich deinen Hausarzt oder Internisten auf dein Gewicht an. Für eine DiGA-Verordnung prüft er BMI und eventuelle Begleiterkrankungen.
2Programm wählen: Für Präventionskurse: ZPP-Siegel prüfen. Für DiGA: im BfArM-Verzeichnis nachschauen. Mit Kassenberatung abgleichen.
3Antrag oder Rezept: DiGA-Rezept direkt bei der Kasse einlösen (online oder per Post). Präventionskurs selbst buchen und komplett abschließen.
4Nachweis einreichen: Rechnung und Teilnahmebestätigung bei der Kasse einreichen – digital über die Kassen-App oder per Post.
5Erstattung abwarten: Bearbeitungszeit variiert je Kasse; bei DiGA läuft die Abrechnung direkt zwischen Anbieter und Kasse – du zahlst nichts vor.

Manche Kassen – etwa die TK, AOK oder Barmer – haben eigene Online-Portale oder Apps, über die du den Antrag komplett digital stellen kannst. Ruf am besten einmal kurz bei deiner Kasse an oder schau in deren App: Viele Kassen listen dort bereits alle erstattungsfähigen Programme auf, sodass du keine Zeit mit einem Programm verschwendest, das hinterher nicht anerkannt wird.

Spartipps: Günstiger oder kostenlos abnehmen mit Kassenleistung

Auch wenn deine Kasse nicht das volle Programm bezahlt, gibt es Wege, die Kosten zu senken. Einige Kassen haben Bonusprogramme, bei denen du Punkte für gesunde Aktivitäten sammelst – inklusive Kursbesuche – und diese gegen Prämien oder Barzahlungen eintauschen kannst. Das lohnt sich besonders, wenn du ohnehin mehrere Gesundheitsangebote nutzt.

Ein zweiter Weg: Viele Kassen fördern zusätzlich zur Kurskostenerstattung auch Ernährungsberatung beim Ernährungsberater (mit dem Zertifikat der DGE oder VDD). Das ist kein Abnehmprogramm im klassischen Sinne, aber eine Einzelberatung, die auf deine Situation zugeschnitten ist – und die du mit einem App-Programm kombinieren kannst.

Für Menschen mit einer Adipositas-Diagnose (BMI ab 30) besteht außerdem die Möglichkeit, eine multimodale Adipositastherapie zu beantragen (§ 27 SGB V). Diese umfasst Ernährungstherapie, Bewegungstherapie und psychologische Begleitung und wird bei medizinischer Indikation vollständig von der GKV übernommen. Voraussetzung ist eine Überweisung und oft ein Behandlungsplan.

OptionKosten für dichBedingungTipp
DiGA (z. B. zanadio)0 € (bei Rezept)BMI ≥ 30 + RezeptZuerst Arzt fragen
ZPP-Präventionskurs0–20 % EigenanteilZPP-Siegel, vollständig abschließenKasse vorab anfragen
ErnährungsberatungOft 0 € (kassenabhängig)Zertifizierter BeraterHausarzt um Überweisung bitten
Multimodale Adipositastherapie0 € bei IndikationBMI ≥ 30, ArztdiagnoseÜberweisung an Adipositaszentrum
KassenbonusKurse selbst zahlenBonusprogramm der KasseApp der Kasse checken
Quelle: GKV-Spitzenverband, BfArM, Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG); Stand Juli 2025

Diese Anbieter helfen dir beim Abnehmen

Nicht jedes gute Abnehmprogramm wird vollständig von der Kasse erstattet. Weight Watchers, Noom, Reverse Health und BetterMe sind strukturierte Programme, die dir beim nachhaltigen Abnehmen mit Ernährungs- und Verhaltenscoaching helfen. Weight Watchers und Noom bieten dabei auch ZPP-zertifizierte Kursvarianten an, die du bei deiner Kasse einreichen kannst.

AnbieterAm besten fürPreis abHilft beim Abnehmen
NoomVerhaltenspsychologischer Ansatz, ZPP-Kurs möglichca. 70 €/KursKasse-Einreichung möglich
Weight WatchersPunkte-System, Community, ZPP-Kurs möglichab ca. 30 €/MonatZPP-zertifiziert einreichbar
Reverse HealthFrauen 40+, personalisierter Planab ca. 28 €App-gestützter Ernährungsplan
BetterMeKombination Ernährung & Bewegungab ca. 10 €/MonatIndividueller Coaching-Plan
Noom: Abnehmen mit Psychologie-Ansatz – auch Kassenkurs möglich
Noom kombiniert Verhaltenspsychologie und Ernährungscoaching. Der ZPP-zertifizierte Kurs ist bei vielen GKV einreichbar – Preis ab ca. 70 € pro Kurs.
Weight Watchers: Bewährtes Punktesystem mit Community und ZPP-Option
Weight Watchers bietet Präventionskurse mit ZPP-Siegel an, die viele gesetzliche Kassen bezuschussen. Mitgliedschaft ab ca. 30 € pro Monat.
Reverse Health: Personalisierter Ernährungsplan für Frauen ab 40
Reverse Health liefert einen auf dich zugeschnittenen Ernährungs- und Bewegungsplan – ideal als Ergänzung zur Kassenleistung, ab ca. 28 €.

Fazit: Zahlt die Krankenkasse dein Abnehmprogramm?

Ja – aber nicht automatisch und nicht für jedes Programm. Wer ein Abnehmprogramm auf Krankenkasse finanzieren möchte, hat im Jahr 2025 zwei solide Wege: einen zugelassenen DiGA-Kurs mit Rezept (vollständig erstattet, kein Eigenanteil) oder einen ZPP-zertifizierten Präventionskurs, der von der GKV zu 80–100 Prozent bezuschusst wird. Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit dem Arzt – er prüft, welcher Weg zu deiner Situation passt und kann dir das nötige Rezept oder die Überweisung ausstellen. Nachhaltig abnehmen ohne Crash-Diät funktioniert am besten mit Struktur, Begleitung und einem Plan, der zur eigenen Lebenssituation passt.

Kommerzielle Apps und Programme ohne ZPP-Siegel oder DiGA-Zulassung musst du in der Regel selbst zahlen – einzelne Kassen bezuschussen sie dennoch freiwillig. Ruf daher vor der Buchung immer bei deiner Kasse an. Wer zusätzlich zu einer Kassenleistung ein digitales Coaching-Programm nutzen möchte, findet in den oben gelisteten Anbietern gute ergänzende Optionen. Ein realistisches Abnahmetempo liegt laut Fachgesellschaften bei etwa 0,5 bis 1 Kilogramm pro Woche – wer das mit einem guten Programm angeht, ist auf dem richtigen Weg.

Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangere, Stillende, Minderjährige sowie Menschen mit einer früheren oder bestehenden Essstörung sollten vor dem Start eines Abnehmprogramms, einer Diät oder einer medikamentösen Therapie ärztlichen Rat einholen.

Häufig gestellte Fragen zum Abnehmprogramm auf Krankenkasse

Welche Krankenkasse zahlt Abnehmprogramme komplett?

Keine GKV zahlt grundsätzlich jedes Programm vollständig. DiGA wie zanadio werden bei ärztlicher Verordnung zu 100 % erstattet. ZPP-zertifizierte Präventionskurse werden je nach Kasse zu 80–100 % bezuschusst. Ruf bei deiner Kasse an und frag gezielt nach dem jeweiligen Programm.

Was ist eine DiGA und wie bekomme ich eine Verordnung?

Eine DiGA ist eine vom BfArM zugelassene digitale Gesundheitsanwendung, die wie ein Medikament auf Rezept verordnet werden kann. Du sprichst deinen Arzt an, er prüft BMI und Diagnose, stellt das Rezept aus, und du löst es direkt bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein – ohne Zuzahlung.

Zahlt die Kasse Weight Watchers oder Noom?

Weight Watchers und Noom bieten ZPP-zertifizierte Kursvarianten an. Viele GKV bezuschussen diese mit 75–150 Euro pro Kurs. Du musst den Kurs selbst buchen, vollständig abschließen und die Rechnung danach bei deiner Kasse einreichen. Ob deine Kasse genau diesen Kurs anerkennt, prüfst du vorab direkt bei ihr.

Ab welchem BMI zahlt die Krankenkasse ein Abnehmprogramm?

Für DiGA liegt die Untergrenze je nach Programm meist bei einem BMI von 30 (oder 27 mit Begleiterkrankung wie Typ-2-Diabetes). Für ZPP-Präventionskurse gibt es keine BMI-Voraussetzung. Für die multimodale Adipositastherapie ist ein BMI ab 30 mit Arztdiagnose erforderlich. Die genauen Kriterien legt jeweils der Arzt fest.

Wie oft im Jahr zahlt die Krankenkasse einen Präventionskurs?

Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20 SGB V verpflichtet, mindestens zwei Präventionskurse pro Jahr zu bezuschussen. Manche Kassen fördern freiwillig bis zu vier Kurse jährlich. Die genaue Anzahl und Höhe der Erstattung steht in den Satzungsleistungen deiner Kasse.

Zahlt die private Krankenversicherung Abnehmprogramme?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es für PKV-Anbieter nicht. Ob und wie viel eine private Kasse erstattet, hängt ausschließlich vom individuellen Tarif ab. Einige PKV-Tarife erstatten Präventionsleistungen pauschal bis zu einer bestimmten Summe pro Jahr – das steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) deines Vertrags.